Am 1. Januar 2009 ist die Übergangsfrist zur Vorlage des Energieausweises für Wohngebäude abgelaufen. Potenziellen Käufern oder Mietern müssen Sie im Falle eines Verkaufs bzw. einer Neuvermietung Ihres Gebäudes einen Energieausweis auf Verlangen vorlegen. So sieht es die derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein potenzieller Käufer/Mieter könnte Sie als Eigentümer anzeigen, wenn Sie auf Verlangen bei einer Objektbesichtigung oder unmittelbar danach keinen Energieausweis vorlegen können.
Grundsätzlich gibt es zwei Ausweisarten; den bedarfsbasierten und den verbrauchsbasierten Energieausweis. Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch u.a. auf Grundlage der Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik berechnet. Er ermöglicht einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäuden und enthält aussagekräftige Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes. Je nach energetischer Beschaffenheit, Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Gebäudes kann (siehe Tabelle) auch ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Dies hat zur Folge, dass sich das Heizverhalten des aktuellen Nutzers im Energieausweis erheblich niederschlägt. So können beispielsweise die Aussagen von zwei Verbrauchsausweisen für dasselbe Gebäude, jedoch mit unterschiedlichen Nutzern, erheblich voneinander abweichen. Ein berufstätiges Ehepaar verbraucht im gleichen Gebäude i.d.R. wesentlich weniger Energie als eine 3-köpfige Familie, die tagsüber zu Hause ist.
Sie benötigen keinen Energieausweis bei:
Gebäudeklassifizierung | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
Energieausweis im Neubau | Pflicht Bedarfsausweis |
Pflicht Bedarfsausweis seit 01.10.07 |
Energieausweis im Altbau | Pflicht seit 01.07.08 |
Pflicht seit 01.07.09 Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
Baujahr 1965 und älter Baujahr 1966 und jünger |
Pflicht seit 01.07.08 Pflicht seit 01.01.09 |
|
Altbau bis 4 WE BJ 1977 und älter | Bedarfsausweis seit 01.10.08 | |
Altbau bis 4 WE BJ 1977 und älter auf Niveau WSVO1977 saniert |
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
|
Jeder Altbau ab Baujahr 1978 |
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis |
Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Bedarfsausweis erstellen zu lassen.
Dieser ist zwar etwas teurer als ein Verbrauchsausweis, hat aber auch eine wesentlich höhere Aussagekraft für Sie und den potenziellen Käufer bzw. Mieter. Viele Kauf- und Mietinteressenten fragen daher direkt nach dem bedarfsbasierten Ausweis. Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf energetische Fragen der Interessenten vorbereitet und können diesbezügliche Ansprüche in jedem Fall erfüllen.
Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises berechnen wir eine Pauschalvergütung in Höhe von 195,00 € und für verbrauchsorientierte Energieausweise eine Pauschalvergütung in Höhe von 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.). Im Preis sind alle Nebenkosten (u.a. Kopier-, Telefon- und Portokosten) inbegriffen. Evtl. anfallende Fahrtkosten (bei längerer Anreise) werden nach Vereinbarung separat in Rechnung gestellt.
Für die Erstellung des Energieausweises benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:
Sprechen Sie uns unverbindlich an!